Zustellerin erhält 1.400 Euro Schmerzensgeld nach Hundebiss
Nach einem Hundebiss auf eine Postbotin konnte sich diese nun über Schmerzensgeld freuen.
Zusteller und Zustellerinnen haben nicht nur einen anstrengenden Job, ab und zu kann dieser auch gefährlich werden. Wie aus einer internen Statistik hervorgeht, verzeichnet die Deutsche Post AG jährlich mehr als 1.000 Hundeangriffe auf ihre Angestellten. Zu einem solchen Fall kam es jetzt bei einer Paketauslieferung. Die Zustellerin wurde nach eigenen Angaben bei der Übergabe einer Sendung im Hausflur der Empfängerin von deren Hund in die linke Kniekehle gebissen. Die Verletzung war so schlimm, dass das Opfer fast einen Monat arbeitsunfähig war, sie hatte Schwierigkeiten beim Sitzen, Laufen und Bewegen.
DPVKOM verhilft zu Schmerzensgeld
Die Fachgewerkschaft DPVKOM hat über den Fall jetzt berichtet und konnte der Zustellerin zu einem Schmerzensgeld von 1.400 Euro verhelfen. Zuvor zeigte sich die Hundehalterin uneinsichtig gegenüber der verletzten Postbotin, sie warf ihr vor, selbst Schuld an dem Biss gewesen zu sein. Nach Angaben der Tochter der Hundehalterin, die die Sendung entgegengenommen hatte, hätte die Zustellerin den Hund zuvor gestreichelt und habe ihn dann versehentlich getreten, als Reaktion darauf hätte sich der Hund erschreckt und zugebissen.
Im besagten Fall stand also Aussage gegen Aussage. Allerdings hat die Hundehaftpflichtversicherung der Hundehalterin schließlich ohne weitere Angaben einen Betrag von 1.400 Euro an die Zustellerin ausgezahlt.
Zum Thema Rechtsschutz bei Hundebissen hat die Gewerkschaft außerdem einen Flyer erstellt, der über die Rechtsgrundlage bei einem solchen Vorfall aufklärt.
Geschrieben von Corinna Flemming
Dieser Artikel wurde zuerst auf dem Portal Logistik-Watchblog.de veröffentlicht.