PFAS-Beschränkung im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
Mit dem geplanten Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, besser bekannt als PFAS, ist eine weitere Regulierungsmaßnahme in einer immer länger werdenden Liste verbotener Chemikalien auf die Agenda der Europäischen Union gesetzt worden. Mit den bestehenden Regelungen auf europäischer Ebene und in den einzelnen Mitgliedsstaaten sind bereits zahlreiche aufwändige und kostenintensive chemische Material- und Produkttests an der Tagesordnung.
Für Unternehmen bedeutet das in erster Linie, dass sie immer über die neuesten Testprotokolle informiert sein müssen und auch neue Regelungen schnell in ihre Materialprüfung integrieren müssen. Denn die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die RoHS-Richtlinien zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, der GB-Standard sowie das US-amerikanische Consumer-Product-Safety-Gesetz (CPSIA) nutzen verschiedene grenzübergreifende Maßnahmen, um die Einhaltung der Regulierungen zu überprüfen und durchzusetzen. Die Zollbehörden überprüfen die digitalen Testergebnisse und führen manuelle Stichproben von Sendungen durch, um so zu kontrollieren, ob die entsprechenden Standards eingehalten werden.
Die Besonderheit des EU-PFAS-Verbots liegt in seiner Verknüpfung mit dem European Green Deal und anderen Nachhaltigkeitsinitiativen der EU. Sie sollen Unternehmen in der EU ermutigen, ihre Bemühungen, um eine nachhaltige Lieferkette über die Messung von Treibhausgasen oder die Einsparung von Wasser hinaus auszuweiten. Einfacher gesagt als getan – und die Hauptverantwortung für die Überprüfung von Lieferanten und Materialien liegt bei den Fachkräften, die für die Einhaltung der Handelskontrollen zuständig sind.
Was muss also getan werden? Unternehmen sind in der Pflicht, ihre Materialprüfungen auf den jeweiligen Zielmarkt abzustimmen und sicherzustellen, dass nur Waren in die EU gelangen, die keine PFAS enthalten – und das beginnt schon bei der Auswahl ihrer Zulieferer. So verfügen beispielsweise Stoff-, Teile- und Komponentenlieferanten über die Materialdaten in der Stückliste – diese Informationen müssen jedoch auch abgeglichen werden. Mit entsprechenden Lösungen zur Einhaltung von Materialvorschriften können diese kritischen Daten erfasst und dann in den Zollanmeldungen verwendet werden, um sicherzustellen, dass grenzübergreifende Verzögerungen vermieden werden und die Waren wie geplant ankommen.
Quelle: e2open, LLC